Für Ihre Freiheit machen wir uns stark!
Kontakt
Für Ihre Freiheit machen wir uns stark!
Kontakt

Verkehrs(straf)recht

Das Verkehrsrecht ist eines der Spezialgebiete der Kanzlei Strafverteidigerkontor. Wir sind für Sie tätig in den Bereichen:

 

W

Kfz-Kauf / Leasing / Finanzierung

W

Werkstatt / Reparatur

W

Verkehrsunfall / Schadensmanagement / Schmerzensgeld

W

Bußgeld / Verkehrsstrafsachen

Unsere Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen.

Wir vertreten durch Verkehrsunfall Geschädigte betreffend des Sachschadens, der Schmerzensgeldansprüche, des Verdienstausfalls oder der vermehrten Bedürfnisse nach schwerwiegenden Verletzungen ebenso wie Versicherungen bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt bildet daneben die Strafverteidigung wegen Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung. Es wird in dem Bereich Verkehrsstrafrecht eng mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des BVSK und der GfU hinsichtlich Fragen der Vermeidbarkeit von Verkehrsunfällen, aber auch bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessverfahren zusammengearbeitet, um eine effektive Verteidigung des Betroffenen zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Jens Kasch ist Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte im BVSK.

Als besonderer Service wird ein Bußgeldrechner angeboten.

Verkehrs(straf)-recht

Das Verkehrsrecht ist eines der Spezialgebiete der Kanzlei Strafverteidigerkontor. Wir sind für Sie tätig in den Bereichen:

 

W

Kfz-Kauf / Leasing / Finanzierung

W

Werkstatt / Reparatur

W

Verkehrsunfall / Schadensmanagement / Schmerzensgeld

W

Bußgeld / Verkehrsstrafsachen

Unsere Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen.

Wir vertreten durch Verkehrsunfall Geschädigte betreffend des Sachschadens, der Schmerzensgeldansprüche, des Verdienstausfalls oder der vermehrten Bedürfnisse nach schwerwiegenden Verletzungen ebenso wie Versicherungen bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt bildet daneben die Strafverteidigung wegen Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung. Es wird in dem Bereich Verkehrsstrafrecht eng mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des BVSK und der GfU hinsichtlich Fragen der Vermeidbarkeit von Verkehrsunfällen, aber auch bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessverfahren zusammengearbeitet, um eine effektive Verteidigung des Betroffenen zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Jens Kasch ist Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte im BVSK.

Als besonderer Service wird ein Bußgeldrechner angeboten.